* Gefällt Dir diese Homepage oder meinst Du es besser zu können? Erstelle deine eigene kostenlose Homepage jetzt! *

     
 
Viel Spaß in Schwemlingen mit der Dreiergemeinschft MV-MGV-SVS . Unsere erste Veranstaltung findet am Samstag , dem 25.2.2006 in der Saargauhalle in Schwemlingen statt . Für die Unterhaltung sorgt die Band " Shadow Play " ( u.A. bekannt durch ihr Engagement an Fastnacht in Reimsbach/Oppen ). Auf Grund des geltenden Jugendschutzgesetzes : § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. § 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. sind wir verpflichtet - und werden dies auch tun - generelle Paßkontrollen durchzuführen und die oben genannten Verpflichtungen einzuhalten . Um dies zu gewährleisten werden Kinder und Jugendliche unter 16 jahren nicht eingelassen . Jugendliche ab 16 Jahren werden aufgefordert , Ihren Personalausweis an der Kasse abzugeben , und erhalten diesen wieder zurück , wenn sie um 24 Uhr die Halle zu verlassen haben . Die zweite Veranstaltung findet am Montag dem 27.2.2006 in der Saargauhalle statt . Die Untehaltung erfolgt durch die Band " Crazy Hurricans " , ebenfalls bekannt durch zahlreiche Auftritte in Schwemlingen . Die Veranstaltung läuft unter dem Motto " Ü-21" , d.h. , Zutritt ist generell nur ab einem Alter von 21 Jahren gestattet . Auch hier werden generell Passkontrollen durchgeführt .